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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

defabe Denkfabrik Berlin UG
Ringbahnstraße 15
12099 Berlin

(gültig ab 25.01.2015)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der defabe Denkfabrik Berlin UG - kurz defabe UG - gelten ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit wiedersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die defabe UG sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Angebot und Vertragsschluss

(1) Vertragsgegenstand ist das Dienstleistungsangebot der defabe UG in Verbindung mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote der defabe UG sind freibleibend und unverbindlich, sofern darin nicht ausdrücklich eine feste Bindung ausgewiesen ist. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der defabe UG.

(2) Sollten wir nach Erhalt und Überprüfung der Musterteile feststellen, dass für die Angebotsausarbeitung von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde, behält sich die defabe UG das Recht vor, ihr Angebot innerhalb einer Frist von einer Woche für sich kostenfrei zu widerrufen und gegebenenfalls ein neues Angebot vorzulegen.

§ 3 Angebotsunterlagen

(1) Die defabe UG behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Vertragspartner darf das geistige Eigentum der defabe UG nur verwerten, wenn ihm ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen ist. Sollte sich der Auftragsumfang im Nachinein ändern, behält sich die defabe UG eine Änderung des Angebotes vor.

§ 4 Vergütung und Verzug

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die defabe UG an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 4 Wochen ab dem Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der defabe UG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Kosten des Geldtransfers trägt der Auftraggeber im In- und Ausland vollumfänglich. Ist die Vertragserfüllung entsprechend des Angebots in Phasen aufgegliedert, ist die defabe UG berechtigt, jede Phase nach Beendigung einzeln in Rechnung zu stellen. Ferner ist die defabe UG berechtigt, vor Vertragsdurchführung eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50%, entsprechend des Angebots, der beauftragten Summe zu verlangen. Die defabe UG ist berechtigt, vom Vertragspartner bis zu 100% Vorschüsse zur Deckung der Kosten für vorfinanzierte Bauteile zu verlangen.

(3) 14 Tage nach Rechnungsdatum kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Zahlung gilt als erfolgt, sowie die defabe UG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks, gilt die Zahlung erst als eingegangen, wenn der Scheck eingelöst ist.

(4) Nebenleistungen wie Transport, Verpackung, Reisekosten und Ähnliches werden zusätzlich berechnet.

(5) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die defabe UG berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzugs ab Zinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz zu berechnen.

(6) Wenn der defabe UG Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die defabe UG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, und darüber hinaus in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(7) Der Vertragspartner ist zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügenoder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

(8) Die defabe UG ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Verbindlichkeit anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die defabe UG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(9) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die defabe UG zu keiner weiteren Lieferung oder anderweitigen Leistung aus laufenden Verträgen verpflichtet.

(10) Die defabe UG ist berechtigt, nachweisbare, zur Vertragserfüllung angefallene zusätzliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 15% in Rechnung zu stellen, ohne, dass es hierzu einer besonderen Vereinbarung bedarf.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

(2) Die defabe UG wird vertraglich vereinbarte Entwicklungs- und Lieferzeiten einhalten. Kommt es aus entwicklungstechnischen Gründen zu einer Überschreitung des vereinbarten Zeitpunkts, ist die defabe UG berechtigt, den vereinbarten Zeitpunkt um 2 Wochen je Phase zu überschreiten. Wenn die Verzögerung insgesamt mehr als 2 Monate dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfülten Teils vom Vertrag zurück zu treten.

(3) Die defabe UG haftet nicht für die Überschreitung von Lieferfristen, die dadurch verursacht werden, dass von der defabe UG bei Zulieferern gekaufte Komponenten oder Teilleistungen nicht rechtzeitig oder nicht mängelfrei geliefert werden, sofern die defabe UG kein eigenes Verschulden hieran trifft. Etwaige Ersatzanspräche tritt die defabe UG an den Auftraggeber ab.

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen, aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der defabe UG die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die defabe UG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die defabe UG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.

(5) Die Haftung für Verzugsschäden ist ausgeschlossen, sofern der defabe UG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Anspruch auf Lieferungen ist in den Fällen des Rücktritts oder Schadenersatzes ausgeschlossen.

(6) Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung der defabe UG berechtigt, Ansprüche aus mit der defabe UG bestehenden Vertragsverhältnissen abzutreten.

§ 6 Übernahme, Abnahme und Gefahrenübergang

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand binnen sechs Werktagen nach Anzeige der Bereitstellung durch die defabe UG abzunehmen. Erfolgt während einer Frist von weiteren sechs Werktagen weder die Abnahme noch eine Rüge des Auftraggebers, so gilt die Abnahme als erteilt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

(2) Wünscht der Auftraggeber die Übersendung, geht die Gefahr spätestens mit Übernahme des Abholers auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

(3) Die defabe UG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die defabe UG behält sich ferner das Eigentum an der Entwicklung/dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die defabe UG zur Rücknahme des Leistungsgegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet.

(2) Der Vertragspartner darf den Leistungsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber die defabe UG unverzüglich schriftlich davon zu unterrichten.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(1) Die defabe UG haftet ausschließlich für Schäden entsprechend des Umfanges des erteilten Auftrags, die aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung verursacht wurden und nach Stand der Wissenschaft und Technik vorhersehbar waren. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Der Auftraggeber erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard und/oder Software unter allen möglichen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die defabe UG haftet nicht für die Neuheit des hergestellten Produkts. Ist lediglich der Prototypenbau geschuldet, ist die Haftung auf die Funktionsfähigkeit des Prototyps beschränkt. Für die Mangelfreiheit von Konstruktionszeichnungen haftet die defabe UG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die defabe UG haftet nicht für Schäden, die aufgrund der fehlerhaften Umsetzung der Konstruktionszeichnungen verursacht werden.

(2) Liegt ein von der defabe UG zu vertretener Mangel der Leistung vor, so ist die defabe UG nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt.Dazu hat der Vertragspartner der defabe UG vier Wochen Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die defabe UG von der Mängelhaftung befreit. Der Auftraggeber ist verpflichtet den mangelhaften Kaufgegenstand auf Kosten der defabe UG an den Geschäftssitz der defabe UG zu übersenden. Wir übernehmen ebenfalls die Kosten der Rücksendung nach erfolgter Nachbesserung oder bei Ersatzlieferung an den Auftraggeber.

(3) Schlägt die Mängelbeseitung fehl, oder ist die defabe UG zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Friste von 4 Wochen hinaus aus Gründen die die defabe UG zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

(4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

§ 9 Haftungsdauer

(1) Ansprüche des Vertragspartners gegen die defabe UG, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung der defabe UG.

§ 10 Übertragung des Designs auf andere Gegenstände

(1) Das Design oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die vertraglich vereinbarten, nur mit Einverständnis der defabe UG übertragen werden.

§ 11 Freiexemplar

(1) Die defabe UG hat Anspruch auf ein, gemäß dem Design produziertes Freiexemplar, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber 50 € nicht übersteigen. Bei höheren Selbstkosten muss die defabe UG den darüber hinausgehenden Betrag - wenn auf dem Belegmuster bestanden wird - an den Auftraggeber bezahlen.

(2) Verzichtet die defabe UG auf das Freiexemplar, besteht Anspruch auf professionelle digitale Farbfotos in der Qualität von mindestens 5 Megapixel Gesamtauflösung.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der defabe UG.

(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der defabe UG zuständig ist. Die defabe UG ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

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12099 Berlin

 
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